Mit den ersten Frostnächten und der frühen Dunkelheit steigt jedes Jahr die Zahl der Wegeunfälle: ausgerutscht auf dem vereisten Parkplatz, gestürzt auf dem Weg zum Eingang, verunfallt auf glatter Straße zwischen zwei Einsätzen. Vieles davon lässt sich mit wenig Aufwand verhindern - wenn klar ist, wer wofür verantwortlich ist. Dieser Beitrag trennt die drei Bereiche sauber: den privaten Arbeitsweg, das Betriebsgelände und die Dienstfahrt.
01Was als Wegeunfall versichert ist
Der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (Wegeunfall nach SGB VII). Daran ändert Glätte nichts - ein Sturz auf dem üblichen Arbeitsweg bleibt versichert. Wichtig: Der Schutz gilt für den direkten Weg; größere private Umwege können ihn unterbrechen. Auf den öffentlichen Weg hat der Arbeitgeber kaum Einfluss - hier zählt vor allem, die Beschäftigten für die Gefahren zu sensibilisieren.
02Betriebsgelände: Hier sind Sie direkt verantwortlich
Sobald der Weg auf das Firmengelände führt, greift die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmens - also die Pflicht, Parkplätze, Zuwege, Treppen und Eingänge bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Diese Aufgabe kann an einen Dienstleister oder an Beschäftigte übertragen werden, die Verantwortung für Kontrolle und Organisation bleibt aber beim Unternehmen.
PraxistippLegen Sie schriftlich fest, wer ab wann räumt und streut, und halten Sie die Durchführung fest (einfacher Streuplan mit Datum/Uhrzeit). Im Streitfall zählt der Nachweis - genau wie bei der Unterweisung. Umfang und zumutbare Zeiten der Räumpflicht hängen vom Einzelfall ab; im Zweifel lohnt eine rechtliche Klärung.
03Dienstfahrten und Außendienst
Wer dienstlich fährt - in der Pflege, in der Logistik, im Handwerk - trägt das Winterrisiko besonders. Firmenfahrzeuge brauchen eine der Witterung angepasste Bereifung; in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrs-Ordnung: Bei Glatteis, Schneeglätte und ähnlichen Verhältnissen darf nur mit geeigneten Reifen gefahren werden. Dazu gehören Fahrzeugcheck (Licht, Profil, Scheiben frei) und vor allem eine realistische Tourenplanung: Zeitdruck auf glatter Straße ist einer der größten Unfalltreiber.
04Die unterschätzten, einfachen Maßnahmen
- Rutschhemmendes Schuhwerk bzw. abnehmbare Schuh-Gleitschutze für Beschäftigte, die viel draußen unterwegs sind.
- Beleuchtung von Wegen, Parkplätzen und Eingängen - in der dunklen Jahreszeit entscheidend.
- Streugut bereitstellen, sichtbar und dort, wo es gebraucht wird.
- Hände frei halten: Lasten so transportieren, dass man sich abstützen kann.
- Unterweisung zu Beginn der kalten Jahreszeit - kurz, konkret, jedes Jahr.
05Winter in die Gefährdungsbeurteilung
Am wirksamsten ist es, das Thema nicht jedes Jahr neu zu improvisieren, sondern einmal in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen: Wo entstehen bei Eis und Dunkelheit Risiken, wer ist zuständig, welche Maßnahmen laufen automatisch an? So wird aus einzelnen Notlösungen ein verlässlicher Ablauf - und die kalte Jahreszeit beginnt nicht jedes Mal mit demselben Stolperstart.
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