Pflege ist körperlich und seelisch eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten überhaupt - und der Arbeitsschutz hinkt in vielen Diensten hinterher, weil im Alltag schlicht die Zeit fehlt. Gerade in der ambulanten Pflege kommt hinzu, dass die Beschäftigten den größten Teil ihrer Arbeit allein und unterwegs verrichten - außerhalb jeder direkten Aufsicht. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Hier die fünf größten Gefahrenfelder.
01Rücken und Muskel-Skelett-System
Das Heben, Umlagern und Mobilisieren von Pflegebedürftigen ist die größte Dauerbelastung im Beruf und eine Hauptursache für krankheitsbedingte Ausfälle. Die Lastenhandhabungsverordnung verlangt, solche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. In der Praxis heißt das: geeignete Hilfsmittel (Lifter, Rutschbretter, Drehscheiben) bereitstellen und tatsächlich nutzen, dazu rückenschonende Bewegungs- und Transfertechniken schulen. Hilfsmittel, die im Schrank stehen, schützen niemanden.
02Infektionsschutz und Biostoffe
Der Umgang mit Blut, Ausscheidungen und potenziell infektiösen Materialien fällt unter die Biostoffverordnung; konkretisiert wird sie für diesen Bereich durch die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege). Kernpunkte sind Händehygiene, geeignete Schutzhandschuhe, der Einsatz sicherer Instrumente zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen sowie ein arbeitsmedizinisches Vorsorge- und Impfangebot. Welche Impfungen im Einzelfall angeboten werden, entscheidet der Betriebsarzt.
03Hautschutz bei Feuchtarbeit
Ständiges Händewaschen, Desinfizieren und das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe belasten die Haut stark - Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in der Pflege. Die TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt) ist hier die Grundlage. Ein Hautschutzplan mit passenden Schutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukten und der bewusste Wechsel von Handschuhtragezeiten beugen vor.
04Ambulant: Alleinarbeit und unterwegs
In der ambulanten Pflege ist die Mitarbeiterin allein in fremden Wohnungen - ohne Kollegen, oft unter Zeitdruck. Für solche Alleinarbeit braucht es eine geklärte Erreichbarkeit und ein Vorgehen für Notfälle (dazu mehr im Beitrag zur Alleinarbeit). Dazu kommt das viele Fahren zwischen den Einsätzen: Wegeunfälle - besonders bei Zeitdruck, Dunkelheit und Winterglätte - sind ein unterschätztes Risiko, das in die Tourenplanung gehört.
05Psychische Belastung und Übergriffe
Schichtdienst, Zeitdruck, Personalmangel und die emotionale Nähe zu Leid und Tod machen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (seit 2013 Pflicht) in der Pflege besonders wichtig. Hinzu kommt das reale Risiko von Gewalt und Übergriffen - etwa durch desorientierte oder demenziell erkrankte Patienten oder durch Angehörige. Deeskalationsschulungen und klare Meldewege gehören deshalb in vielen Diensten zum Arbeitsschutz.
Der rote FadenAlle fünf Felder gehören in die Gefährdungsbeurteilung - in der ambulanten Pflege getrennt für die Arbeit beim Klienten und für die Fahrten dazwischen. Sie ist die Grundlage, auf der Hilfsmittel, Hygiene, Hautschutz und Notfallregelungen überhaupt erst systematisch entstehen.
Fazit
Pflegekräfte schützen jeden Tag andere - ihr eigener Schutz kommt dabei zu oft zu kurz. Dabei sind die wirksamen Maßnahmen bekannt und meist nicht teuer: die richtigen Hilfsmittel, gelebte Hygiene, ein Hautschutzplan, klare Regeln für Alleinarbeit und ein offener Umgang mit psychischer Belastung. Wer das strukturiert angeht, senkt Ausfälle und hält sein Team länger gesund - in einer Branche, in der jede Fachkraft zählt.
Sie führen einen ambulanten oder stationären Pflegedienst? Ich unterstütze Sie bei Gefährdungsbeurteilung, Hygiene- und Hautschutzkonzept sowie den Regelungen für Alleinarbeit im Außendienst.
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