Ihr Ansprechpartner: Michael Hippold - Fachkraft für Arbeitssicherheit ☎ 0179 4294339 ✉ info@arbeitssicherheit.plus JETZT ANFRAGEN →
Arbeitssicherheit Michael Hippold
0179 4294339Termin vereinbaren
Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen nach §5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ich ermittle und bewerte die Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen systematisch, leite wirksame Maßnahmen ab und dokumentiere alles rechtssicher und nachvollziehbar.

Gut zu wissen: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für jeden Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Die Beurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern muss bei Veränderungen und in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

§5 ArbSchG§6 ArbSchG+

Die systematische Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen bei der Arbeit - Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen.

Kurz gesagt

  • Pflicht nach §5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber
  • Je Arbeitsplatz bzw. Tätigkeit zu erstellen
  • Gefährdungen ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten
  • Maßnahmen nach STOP-Prinzip (Substitution vor PSA)

Dokumentation

  • Schriftliche Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Ergebnis, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
  • Fortschreibung bei Änderungen und regelmäßig
  • Nachweis gegenüber Aufsicht und Berufsgenossenschaft
Grundlage§5 und §6 ArbSchG
ErgebnisDokumentierte GBU + Maßnahmenplan
OrtVor Ort und remote

Ablauf in 7 Schritten

Systematik+

Ich arbeite nach der bewährten 7-Schritte-Systematik - strukturiert, nachvollziehbar und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Schritt 1 bis 4

  • 1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  • 2. Gefährdungen ermitteln
  • 3. Gefährdungen beurteilen
  • 4. Maßnahmen festlegen (STOP-Prinzip)

Schritt 5 bis 7

  • 5. Maßnahmen durchführen
  • 6. Wirksamkeit überprüfen
  • 7. Fortschreiben und dokumentieren

Typische Gefährdungsfaktoren

Überblick+

Welche Gefährdungen betrachtet werden - je nach Branche und Tätigkeit in unterschiedlicher Gewichtung.

Physisch & technisch

  • Mechanische Gefährdungen (Quetschen, Schneiden, Sturz)
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe und Biostoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdung
  • Lärm, Vibration, Klima, Beleuchtung

Belastung & Organisation

  • Physische Belastung (Heben, Tragen, Haltung)
  • Psychische Belastung
  • Arbeitsorganisation und Arbeitszeit
  • Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel

Besondere Beurteilungen

GefStoffVBetrSichVMuSchG+

Für bestimmte Themen sind eigene, vertiefte Beurteilungen erforderlich.

Verordnungsbezogen

  • Gefahrstoffe (GefStoffV)
  • Arbeitsmittel und Anlagen (BetrSichV)

Weitere Anlässe

  • Biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV)
  • Mutterschutz - anlassbezogen (MuSchG)

Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungsfaktoren"

§5 ArbSchGOnline möglich+

Die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren ist Pflichtbestandteil der Gefährdungsbeurteilung - bei uns bequem und anonym online durchführbar.

So läuft es online

  • Anonyme Mitarbeiterbefragung per Zugangscode
  • Anerkannte Merkmalsbereiche: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung
  • Übersichtliche Auswertung je Frage und Bereich
  • Ableitung und Dokumentation der Maßnahmen

Ihre Vorteile

  • Datensparsam und anonym - datenschutzfreundlich
  • Nur betriebsbezogene Fragen - keine privaten oder persönlichen Themen
  • Ortsunabhängig ausfüllbar - auch per Smartphone, kein Papier
  • Ergebnis direkt als Gefährdungsbeurteilung dokumentiert
Grundlage§5 ArbSchG
DurchführungOnline-Befragung + Auswertung
ErgebnisDokumentierte GBU

Noch keine (aktuelle) Gefährdungsbeurteilung?

Ich erstelle Ihre Gefährdungsbeurteilungen von Grund auf oder bringe bestehende auf den aktuellen Stand - inklusive Maßnahmenplan und Wirksamkeitskontrolle.

Gefährdungsbeurteilung anfragen