In vielen Betrieben - vom Weingut über die Landwirtschaft bis zur Logistik - arbeiten Saison- und Erntekräfte, die kaum oder kein Deutsch sprechen. Die Unterweisungspflicht entfällt dadurch nicht: Sie gilt für jeden Beschäftigten, unabhängig von Sprache und Vertragsart. Entscheidend ist nicht, dass unterwiesen wurde, sondern dass es verstanden wurde. Und genau daran scheitert es in der Praxis oft.
01Das Problem
Eine Unterweisung auf Deutsch, die der Erntehelfer nur höflich abnickt und unterschreibt, ist rechtlich wie praktisch wertlos: Im Ernstfall kennt die Person die Gefahren nicht, und im Streitfall trägt der Nachweis nicht, weil die Verständlichkeit fehlte. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.
02Was das Regelwerk verlangt
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) fordert eine „ausreichende und angemessene“ Unterweisung. Konkreter wird die DGUV Regel 100-001: Die Unterweisung hat „in verständlicher Form und Sprache“ zu erfolgen. Für den Umgang mit Gefahrstoffen verlangt zudem § 14 Gefahrstoffverordnung ausdrücklich eine verständliche Sprache. Der rote Faden: Die Inhalte müssen bei der Person ankommen - notfalls in ihrer Muttersprache.
KernpunktEs gibt keine Vorschrift „immer Muttersprache“, aber die Pflicht, dass die Unterweisung verstanden wird. Ob dafür einfache Sprache, Übersetzung oder ein Dolmetscher nötig ist, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich - im Zweifel zugunsten der Verständlichkeit.
03Praktische Wege
- Mehrsprachige Unterlagen und Piktogramme - Bildunterweisungen funktionieren oft besser als Text.
- Sprachkundige Kollegen oder Dolmetscher - eine Person, die übersetzt und bei Rückfragen hilft.
- Vormachen und Selbstmachen - Zeigen schlägt Erklären; die Person führt die Tätigkeit unter Aufsicht selbst aus.
- Verständniskontrolle - nicht nur fragen „verstanden?“, sondern zeigen lassen. So wird sichtbar, ob es angekommen ist.
04Richtig dokumentieren
Der Nachweis folgt denselben Grundsätzen wie jede Unterweisung - mit einem Zusatz: Halten Sie fest, in welcher Sprache und Form unterwiesen wurde (z. B. „auf Polnisch durch Dolmetscher, mit Bildmaterial“). Das belegt im Zweifel, dass Sie für Verständlichkeit gesorgt haben.
05Verantwortung bleibt beim Betrieb
Auch bei über eine Agentur vermittelten oder entliehenen Kräften liegt die Unterweisung vor Ort beim einsetzenden Betrieb (Entleiher). Wer Saisonkräfte beschäftigt, sollte die verständliche Unterweisung fest in den Ablauf der ersten Arbeitsstunde einplanen - sie kostet wenig Zeit und ist der wirksamste Schutz vor Unfällen in den ersten Tagen, in denen die meisten passieren.
Sie beschäftigen fremdsprachige Saisonkräfte? Ich helfe Ihnen, Unterweisungen so aufzusetzen, dass sie verstanden werden und im Zweifel tragen.
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