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← Zurück zum Blog 18.08.2026 · Michael Hippold, Fachkraft für Arbeitssicherheit · ca. 2 Min. Lesezeit

Fluchtwege und "gefangene Räume" nach ASR A2.3: Ein häufig übersehenes Risiko

Bei Begehungen sehe ich immer wieder denselben Fehler: Ein Raum hat scheinbar einen Fluchtweg - nur führt der über einen zweiten Raum, der selbst nicht sicher verlassen werden kann. Man spricht dann von einem "gefangenen Raum". Das Konzept klingt technisch, betrifft aber sehr alltägliche Situationen: Lager, Serverräume, Pausenräume, Werkstätten mit nur einem nutzbaren Ausgang.

Was ist ein "gefangener Raum"?

Nach der ASR A2.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) gilt ein Raum als "gefangen", wenn er nur über einen anderen Raum verlassen werden kann, der selbst potenziell durch einen Gefahrenherd (z. B. Brand) blockiert werden könnte. Klassisches Beispiel: ein Lagerraum, dessen einziger Ausgang durch die Werkstatt führt - bricht dort ein Feuer aus, ist der Fluchtweg aus dem Lager blockiert, bevor die Person überhaupt bemerkt, dass etwas passiert.

Warum das Risiko oft unterschätzt wird

Praxishinweis: Ein zweiter, unabhängiger Fluchtweg ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich - es kommt auf Raumgröße, Nutzung, Personenzahl und Gefährdungspotenzial an. Die konkrete Bewertung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Wie Sie "gefangene Räume" in Ihrem Betrieb erkennen

Was Sie tun können, wenn Sie einen gefangenen Raum identifizieren

Es gibt in der Regel mehrere Lösungsansätze, deren Eignung von der konkreten Situation abhängt:

Welche Maßnahme sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten - das hängt von der jeweiligen Raumsituation, Nutzung und den betrieblichen Möglichkeiten ab.

Unsicher, ob es in Ihrem Betrieb "gefangene Räume" gibt? Eine Begehung zeigt es meist innerhalb kurzer Zeit.

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