Bei Begehungen sehe ich immer wieder denselben Fehler: Ein Raum hat scheinbar einen Fluchtweg - nur führt der über einen zweiten Raum, der selbst nicht sicher verlassen werden kann. Man spricht dann von einem "gefangenen Raum". Das Konzept klingt technisch, betrifft aber sehr alltägliche Situationen: Lager, Serverräume, Pausenräume, Werkstätten mit nur einem nutzbaren Ausgang.
Was ist ein "gefangener Raum"?
Nach der ASR A2.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) gilt ein Raum als "gefangen", wenn er nur über einen anderen Raum verlassen werden kann, der selbst potenziell durch einen Gefahrenherd (z. B. Brand) blockiert werden könnte. Klassisches Beispiel: ein Lagerraum, dessen einziger Ausgang durch die Werkstatt führt - bricht dort ein Feuer aus, ist der Fluchtweg aus dem Lager blockiert, bevor die Person überhaupt bemerkt, dass etwas passiert.
Warum das Risiko oft unterschätzt wird
- Der Raum "funktioniert" im Alltag - man kommt rein und raus, ohne je über den Ernstfall nachzudenken.
- Die Struktur ist historisch gewachsen - ein Lager wurde nachträglich angebaut, eine Zwischenwand später eingezogen, ohne die Fluchtwegsituation neu zu bewerten.
- Fluchtwegpläne werden kopiert statt aktualisiert - Grundrissänderungen fließen nicht automatisch in bestehende Pläne ein.
Praxishinweis: Ein zweiter, unabhängiger Fluchtweg ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich - es kommt auf Raumgröße, Nutzung, Personenzahl und Gefährdungspotenzial an. Die konkrete Bewertung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Wie Sie "gefangene Räume" in Ihrem Betrieb erkennen
- Grundriss durchgehen: Für jeden genutzten Raum prüfen - gibt es einen direkten Weg nach draußen oder in einen gesicherten Bereich, oder führt der einzige Weg durch einen weiteren Raum?
- Nutzungsänderungen einbeziehen: Wurde ein Raum kürzlich anders genutzt (z. B. Büro zu Lager), ist eine erneute Bewertung sinnvoll - die Personenzahl oder Brandlast kann sich geändert haben.
- Fluchtwegpläne mit der Realität abgleichen statt nur formal vorzuhalten.
Was Sie tun können, wenn Sie einen gefangenen Raum identifizieren
Es gibt in der Regel mehrere Lösungsansätze, deren Eignung von der konkreten Situation abhängt:
- Einen zweiten, unabhängigen Fluchtweg schaffen (z. B. zusätzlicher Ausgang)
- Die Brandlast im "gefangenen" Vorraum reduzieren, sodass das Risiko einer Blockade sinkt
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Nutzungseinschränkung, Meldeeinrichtungen) als Übergangslösung, bis eine bauliche Anpassung erfolgt
Welche Maßnahme sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten - das hängt von der jeweiligen Raumsituation, Nutzung und den betrieblichen Möglichkeiten ab.
Unsicher, ob es in Ihrem Betrieb "gefangene Räume" gibt? Eine Begehung zeigt es meist innerhalb kurzer Zeit.
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