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← Zurück zum Blog 22.09.2026 · Michael Hippold, Fachkraft für Arbeitssicherheit · ca. 3 Min. Lesezeit

DGUV Vorschrift 2: Das ändert sich mit der Neufassung 2026/2027

Die DGUV Vorschrift 2 regelt das Herzstück der betrieblichen Betreuung - nämlich, in welchem Umfang jeder Betrieb einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) einsetzen muss. 2026 tritt eine überarbeitete Fassung in Kraft, die an einigen Stellen spürbar modernisiert. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich ändert - und was das für Ihren Betrieb praktisch bedeutet.

01Was die DGUV Vorschrift 2 überhaupt regelt

Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) legt die DGUV Vorschrift 2 fest, wie Betriebe betriebsärztlich und sicherheitstechnisch zu betreuen sind. Kern ist die Regelbetreuung aus einer Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe) und einer betriebsspezifischen Betreuung (nach individuellem Bedarf). Kleinere Betriebe können alternativ ein vereinfachtes Modell wählen, bei dem der Unternehmer selbst geschult wird („alternative bedarfsorientierte Betreuung“, oft „Unternehmermodell“ genannt).

02Neu: Digitale Betreuung bis zu einem Drittel

Die vielleicht wichtigste Neuerung: Betreuung darf künftig zu einem Teil digital erfolgen. Bis zu ein Drittel der Einsatzzeiten in der Grundbetreuung und in der betriebsspezifischen Betreuung können IKT-gestützt (z. B. per Videoberatung) erbracht werden. Das schafft Flexibilität - ersetzt aber die Präsenz vor Ort nicht: Begehungen, Messungen und viele Beratungssituationen brauchen weiterhin den Menschen im Betrieb.

EinordnungDie Grenze von einem Drittel ist ein Maximum, kein Soll. Was sinnvoll digital läuft und was zwingend vor Ort gehört, ergibt sich aus der Aufgabe - nicht aus dem Wunsch, Wege zu sparen.

03Neu: Mehr Wege in den Beruf der Sifa

Bisher war der Zugang zur Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit stark auf ingenieur- und sicherheitstechnische Berufe zugeschnitten. Die Neufassung öffnet den Zugang für weitere Fachrichtungen - genannt werden unter anderem Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Arbeitswissenschaften. Die eigentliche Ausbildung zur Sifa bleibt Voraussetzung; erweitert wird der Kreis der Grundberufe, aus denen man kommen darf. Für Betriebe bedeutet das mittelfristig mehr verfügbare Fachkräfte und breitere fachliche Perspektiven.

04Neu: Höhere Schwelle für Kleinbetriebe

Die Grenze, bis zu der Kleinbetriebe das vereinfachte Betreuungsmodell nutzen können, wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr kleine Betriebe können damit den unkomplizierteren Weg wählen, bei dem sich der Betreuungsumfang an der Gefährdungsbeurteilung orientiert statt an festen Einsatzzeiten.

WichtigDie genauen Modellbezeichnungen und Grenzen (z. B. bis 50 Beschäftigte in bestimmten Modellen) unterscheiden sich je nach Berufsgenossenschaft. Welches Modell für Ihren Betrieb gilt, sollten Sie mit Ihrer zuständigen BG bzw. mit mir konkret klären.

05Ab wann gilt das für Ihren Betrieb?

Wichtig zu wissen: Die DGUV Vorschrift 2 wird von jeder Berufsgenossenschaft und Unfallkasse einzeln in Kraft gesetzt. Viele Träger wenden die Neufassung seit dem 1. Januar 2026 an, einzelne - etwa die BG BAU - voraussichtlich erst Anfang 2027. Maßgeblich ist also der Termin Ihrer eigenen BG. Sinnvoll ist jetzt:

Fazit

Die Neufassung macht die Betreuung flexibler (Digitalanteil), öffnet den Sifa-Beruf und entlastet kleine Betriebe - ohne das Grundprinzip anzutasten: Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine geregelte, dokumentierte Betreuung. Wer sein Modell einmal sauber prüft, nutzt die neuen Spielräume, ohne Pflichten zu verpassen.

TransparenzDie genannten Änderungen habe ich an Veröffentlichungen von Berufsgenossenschaften (u. a. BG RCI und BGN) geprüft. Da die Umsetzung je BG unterschiedlich ist, sind die für Sie geltenden Details bei Ihrer zuständigen BG bzw. im Originaltext der DGUV Vorschrift 2 verbindlich.

Unsicher, welches Betreuungsmodell nach der Neufassung für Sie das richtige ist? Ich prüfe Ihre Situation und richte die Betreuung passend und rechtssicher ein.

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