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← Zurück zum Blog 01.09.2026 · Michael Hippold, Fachkraft für Arbeitssicherheit · ca. 4 Min. Lesezeit

DGUV V3: Prüffristen elektrischer Betriebsmittel - was, wie oft, wer?

Der Verlängerungskabel-Salat in der Werkstatt, das Ladegerät im Büro, die Bohrmaschine im Werkzeugwagen: Elektrische Betriebsmittel sind überall - und ein defektes Gerät kann Brände oder Stromunfälle auslösen. Deshalb müssen sie regelmäßig geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fristen ein, ohne im Paragrafendschungel zu versinken.

Worum geht es bei der DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" verpflichtet den Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet sie den Rahmen. Ziel ist einfach: Mängel finden, bevor sie zum Unfall werden.

Zwei Kategorien: ortsveränderlich und ortsfest

Für die Fristen wird unterschieden, wie „beweglich" ein Betriebsmittel ist:

Die Richtwerte im Überblick

Wichtig vorab: Die genauen Fristen sind keine starren Gesetzeswerte, sondern Richtwerte. Sie ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung - je nach Beanspruchung und Umgebung kürzer oder länger. Die gängigen Orientierungswerte der DGUV V3 lauten:

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Ortsveränderliche (tragbare) elektrische Betriebsmittel

Die jeweils längere Frist darf ausgeschöpft werden, wenn bei den Prüfungen dauerhaft nur wenige Mängel auftreten (Fehlerquote ≤ 2 %).

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI/RCD): in stationären Anlagen alle 6 Monate, in nichtstationären Anlagen monatlich - zusätzlich zur arbeitstäglichen Funktionsprüfung über die Prüftaste durch die Nutzer.

Häufiges Missverständnis: „DGUV V3 = alle sechs Monate, fertig." So einfach ist es nicht. Für dasselbe Gerät kann die Frist je nach Umgebung stark schwanken - ein Mehrfachstecker im Büro ist anders zu bewerten als eine Bohrmaschine auf der Baustelle. Die passende Frist kommt aus der Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einer Pauschale.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung führt eine Elektrofachkraft (EFK) durch - oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Wichtig ist die Dokumentation: Jede Prüfung wird mit Ergebnis festgehalten (Prüfprotokoll, Prüfplakette). Diese Nachweise sind nicht nur Formsache - im Schadensfall sind sie gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung oft entscheidend.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird - womöglich über Jahre?

Fehlt die DGUV-V3-Prüfung, bleibt das zunächst oft unbemerkt - bis etwas passiert. Wer sie über Jahre schleifen lässt, häuft gleich mehrere Risiken an:

Das Gute daran: Fast alles davon lässt sich mit überschaubarem Aufwand vermeiden - eine saubere Geräteübersicht, sinnvoll festgelegte Fristen und die dokumentierte Prüfung genügen.

Warum sich das lohnt

Elektrische Mängel gehören zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben. Eine gepflegte Prüforganisation senkt dieses Risiko messbar, hält die Anlagen zuverlässig am Laufen und sichert im Ernstfall den Versicherungsschutz. Der Aufwand ist überschaubar - vor allem, wenn Geräte sauber erfasst und die Fristen einmal sinnvoll festgelegt sind.

Unklar, welche Prüffristen für Ihre Geräte und Anlagen gelten - oder fehlt eine saubere Übersicht Ihrer prüfpflichtigen Betriebsmittel? Ich helfe Ihnen, die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten und die Prüforganisation aufzusetzen.

Unverbindlich anfragen

Hinweis: Die genannten Werte sind Orientierungs-/Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3. Die konkreten Prüffristen für Ihren Betrieb ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind mit einer Elektrofachkraft festzulegen.